Ein pädagogischer Handlungsleitfaden bei sexuellen Übergriffen unter Kindern

Welche Reaktionen brauchen Kinder von Fachpersonen und welche Maßnahmen sind nötig, um den Schutz für alle Kinder wiederherzustellen und, um die Einsicht zu fördern, dass ein Übergriff stattgefunden hat? In erster Linie muss das beobachtete Geschehen sofort und in kurzen, klaren Sätzen, ohne zu argumentieren, unterbrochen werden. Dabei ist zu beachten, die übergriffigen Kinder nicht zu beleidigen, zu demütigen oder zu beschämen. Man sollte versuchen, sich vorurteilslos und nicht wertend zu äußern.

Bei der Intervention ist es notwendig, die Reihenfolge der Kinder zu beachten. „Der Umgang mit den beteiligten Kindern verlangt eine klare Prioritätensetzung: Das betroffene Kind hat Vorrang. Intervention als Kinderschutzanliegen hat zuallererst das Ziel, diesem Kind gerecht zu werden.“ (Freund/Riedel-Breidenstein 2006: 116) Als nächstes werden die beteiligten Kinder sachlich befragt, damit man klar erkennt, welches Kind sich übergriffig verhalten hat und welches betroffen war. Darauf folgen getrennte Gespräche mit den Kindern.

Das erste Gespräch findet mit dem betroffenen Kind in einer ruhigen Atmosphäre, ungestört von anderen Kindern, statt. Um das Verarbeiten und Überwinden des Übergriffes ohne traumatisierende Folgen zu ermöglichen, ist die Qualität der Reaktion der Erwachsenen entscheidend. Dem betroffenen Kind soll einfühlsam zugehört werden. Die pädagogische Fachkraft sollte dem Kind Trost, Mitgefühl und Glauben schenken, ohne ihm eine Mitschuld an dem Geschehen zu geben. Das Kind soll für das Anvertrauen Lob erfahren, damit sich Hilfe holen nicht mit petzen gleichgesetzt wird.

Kinder können unterschiedlich reagieren, etwa mit Wut, Traurigkeit und Scham. Manche wissen, dass sie unschuldig sind, manche dagegen haben ein schlechtes Gewissen. Essenziell für die Kinder ist es, zu verstehen, dass ihre Gefühle berechtigt und verständlich sind.

Umgang mit Gefühlen

Die pädagogische Fachkraft darf die Situation nicht dramatisieren und nicht zu emotional auf den Vorfall reagieren, damit die Rollen nicht vertauscht werden und das Kind dann die tröstende Rolle übernimmt und seine eigenen Gefühle zugunsten der Gefühle der Erwachsenen zurücknimmt (ebd.: 118ff). Fühlen sich die Kinder gedrängt, über ihre Gefühle zu sprechen, werden sie wenig bis kaum emotional reagieren. Die individuelle Art des Kindes sich zu äußern und die individuellen Bedürfnisse nach körperlicher Zuwendung sollten respektiert werden.

Die pädagogische Fachkraft hat situativ eine Haltung der Parteilichkeit gegenüber dem betroffenen Kind einzunehmen und kein Verständnis für das übergriffige Kind zu zeigen. Auf diese Weise wird die Botschaft vermittelt, dass das Kind Unrecht erlitten hat und die Fachkraft auch zukünftig als AnsprechpartnerIn zur Verfügung steht. Situativ bedeutet, dass man die gleiche Parteilichkeit einnimmt, in dem Fall, dass das übergriffige Kind selbst betroffen ist. Das Kind darf sich nicht als Person abgelehnt fühlen. Es muss verstehen, dass nur sein Verhalten nicht akzeptiert wird, es selbst aber weiterhin immer die nötige Unterstützung bekommen wird.

Das Ziel ist, das betroffene Kind zu stärken und ihm verständlich zu machen, dass sein Widerstand, so klein und wenig er vielleicht war, als Muster für Widerstand in Gewaltsituation fungieren kann. Damit Kinder in der Situation wieder Stärkung erfahren können, soll der sexuelle Übergriff nicht als umfassende Opfererfahrung, sondern als eine Situation, in der Unrecht geschehen ist, wahrgenommen werden. Dem Kind sollte bewusst gemacht werden, dass es sich gegen diese Unrechtssituation gestellt und zur Wehr gesetzt hat (ebd.: 126).

Grenzen und Grenzverletzungen

Wenn Kinder auf sexuelle Übergriffe ambivalent reagieren und ein Nein lachend sagen, ist zu beachten, dass die Kinder sich möglicherweise vor Leid schützen wollen, indem sie ihre Verletzlichkeit und eigenen Grenzen verstecken. Oft lernen Jungen Verhaltensweisen, bei denen sie Gefühle von Schwäche nicht mehr zeigen oder bestimmte Gefühle nicht mehr spüren. Viele Kinder haben aufgrund der familiären Vorerfahrungen nie gelernt, wo ihre eigenen Grenzen liegen, und dass sie ein Recht darauf haben, sie zu äußern.

Von dem übergriffigen Kind sollte nicht verlangt werden, sich zu entschuldigen, weil Kinder dies nicht immer aus Bedauern tun, sondern, um mit der belastenden Situation schnell abzuschließen. Das betroffene Kind könnte dadurch die falsche Mitteilung bekommen, dass von ihm verlangt wird, zu verzeihen, vergessen und nicht mehr darüber zu sprechen, ohne dass die Situation wirklich gelöst wurde und es sich wieder in Sicherheit fühlt.

Durch die Herangehensweise der pädagogischen Fachkräfte soll das betroffene Kind eine symbolische Entmachtung des übergriffigen Kindes wahrnehmen, was sein Ohnmachtsgefühl auflöst (ebd.: 128).

Im Gespräch mit dem übergriffigen Kind soll die pädagogische Fachkraft in klaren, ernsten und altersgemäßen Sätzen äußern, dass die Grenzen des anderen Kindes übertreten wurden. Das Kind soll das Gefühl bekommen, dass es verantwortlich für sein Verhalten ist und dies unbedingt zu unterlassen hat. Die pädagogische Fachkraft soll dem Kind das Gefühl übermitteln, dass sie ihm eine Veränderung zutraut und das Kind nicht abstempelt.

Das Problem der Sympathie oder Antipathie gegenüber dem übergriffigen Kind sollte der Fachkraft bewusst sein. Wenn ein professionelles Gespräch dadurch verhindert wird, wäre es angemessen, das Gespräch von einer anderen Person durchführen zu lassen.

Das übergriffige Kind soll nicht gefragt werden, ob das Geschehene stimmt oder nach einem Warum gefragt werden, weil es sonst aufgefordert wird, sein Verhalten zu rechtfertigen oder seine Verantwortung dem anderen Kind zuzuschieben.

Maßnahmen: Schutz herstellen und Einsicht fördern

Daran anschließend kommt die Zeit, den Kindern Maßnahmen zu vermitteln, die der Einsicht und nicht der Abschreckung dienen sollen. Diese sichern den Schutz des betroffenen Kindes, das heisst, eine Wiederholung wird verhindert und ein grenzverletzendes, wiederkehrendes Verhaltensmuster des übergriffigen Kindes aufgebrochen. Die Dauer der Maßnahmen sollte an das Alter des Kindes angepasst werden und ist konsequent vom gesamten Team einzuhalten. Die Maßnahme und die diesbezügliche Vorgehensweise soll dazu führen, dass das übergriffige Kind einsichtig wird, damit eine Verhaltensänderung möglich gemacht wird. Hier ist darauf zu achten, dass sich das übergriffige Kind nicht entwürdigt und abgelehnt fühlt (ebd.: 142ff.).

Als Beispiel könnte man das übergriffige Kind anweisen, sich für einige Tage von dem betroffenen Kind fernzuhalten, oder ihm für einige Tage verbieten, die Kuschelecke zu besuchen. Eine langfristige Maßnahme wäre es, Präventionsangebote für die ganze Gruppe zu gestalten und klare Grenzen und Regeln mit allen Kindern zu wiederholen und zu besprechen.

Kommunikation und Kooperation der Erwachsenen

Daran schließt sich in Form von Kommunikation und Kooperation der Einbezug der Erwachsenen an. Obwohl ausschließlich Kinder an sexuellen Übergriffen untereinander beteiligt sind, werden Erwachsene indirekt in diese Vorgänge verwickelt. Eltern sind für ihre Kinder zuständig und fühlen sich für das Verhalten der Kinder verantwortlich oder schuldig. Genauso möchten Eltern von übergriffigen Kindern diese schützen und neigen dazu, das Geschehene zu verharmlosen. Für beide Elternseiten sind Übergriffe ein hoch emotionales Thema, das leicht eine Dynamik in Gang setzt, die angemessenes Denken und Handeln erschwert (ebd.: 156). Sie agieren mit ihren eigenen Interpretationen und projizieren oft eigene Ängste oder die Erfahrungen mit erwachsenen Tätern in die kindliche Welt hinein, ohne sich der signifikanten Unterschiede bewusst zu sein. Bevor man mit den Eltern in Kontakt tritt, sind der Austausch, die Unterstützung und das gemeinsame Vorgehen der Kolleg*innen von höchster Bedeutung. Die Rolle der Leitung ist ebenfalls zu betonen, denn sie hat die Verantwortung für die Kinder, Kolleg*innen und Institution.

Aufgaben des Teams

Die Kommunikation im Team sollte als ein Bündnis von Kräften betrachtet werden, indem sich jede pädagogische Fachkraft vertrauensvoll unterstützt und entlastet fühlt.

Das Fundament für einen pädagogisch fachlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern ist die Beratung im Team, bei der die beobachteten Inhalte ausgetauscht und gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickelt wird. Im Team sollte jeder die Gelegenheit haben, offen über eigene Ängste und Verletzungen sprechen zu dürfen, damit später leichter zwischen Fakten und Emotionen getrennt werden kann. Denn sexuelle Übergriffe wecken in jedem von uns Ängste, Verunsicherungen, Erinnerungen oder Befürchtungen. Eine mitfühlende Zusammenarbeit sollte es ermöglichen, eine Person im Team zu entlasten, wenn sie unverarbeitete Erfahrungen zum Thema hat und die notwendigen pädagogischen Maßnahmen nicht selbst übernehmen kann.

Gefühle der Teammitglieder dürfen nicht bewertet werden, sondern sollten mit Respekt und Achtung gehört werden. Verschiedene Blickwinkel auf die Situation ermöglichen es, die Dynamik der Kinder besser zu verstehen und gemeinsam nachhaltigere Maßnahmen zu finden. Nur wenn sich das ganze Personal an die gemeinsam entschiedenen Maßnahmen hält, werden diese eine Wirkung zeigen. Dabei ist es wichtig, dass der Blick auf das pädagogische Handeln auch bei Zeitdruck oder Meinungsverschiedenheiten nicht verloren gehen darf. Auch bei einem dringlichen Handlungsbedarf und bei ausgehandelten Kompromissen, müssen die altersspezifischen pädagogischen Grundlagen der sexuellen Entwicklung Beachtung finden (ebd.: 158).

Sollte es bei der gemeinsamen Bewertung des Vorfalls im Team zu Uneinigkeiten kommen, muss eine externe Beratung unterstützen. Diese wird auch helfen, wenn nur eine Person ein Problem erkennt, aber das Team fachlich nicht überzeugen kann. Für die Organisation einer externen Beratung ist die Leitung zuständig.

Aufgaben der Leitung

Die Leitung trägt die Verantwortung für das Wohl der Kinder, für das pädagogische Personal und für die Qualität der pädagogischen Arbeit der Institution. Dabei gerät sie oft in unangenehme Interessenkonflikte, die ein besonderes Fingerspitzengefühl brauchen. Besonders im Zusammenhang mit tabuisierten Themen, wie sexuellen Übergriffen, könnte die Sorge entstehen, das Gesicht der Institution müsse unbedingt gewahrt werden, um keine Sorgen und Ängste unter Eltern zu wecken. Aus diesem Grund könnte ein angemessener Umgang mit der Thematik ausfallen.

Der Ruf einer Institution bedingt sich durch Professionalität und Transparenz. Eltern wissen es zu schätzen, wenn sich die Kita der Wichtigkeit frühkindlicher Sexualpädagogik und der Gefahr sexualisierter Gewalt bewusst ist.

Zu den Aufgaben der Leitung gehört deshalb die Unterstützung des Fachpersonals in der Kommunikation miteinander oder mit den Eltern bei entstandenen Konflikten. Die Leitung dient als Vermittlung zwischen Träger, Eltern und pädagogischem Personal und übernimmt Verantwortung für die Durchsetzung der nötigen Maßnahmen. Wenn Bedarf für externe Beratung oder thematische Fortbildungen besteht, ist die Leitung für die Organisation und Finanzierung zuständig (ebd.: 164ff.).

In Abstimmung mit dem Träger ist die Leitung für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt zuständig. Dieses wird in Kooperation mit dem Fachpersonal und unter der Mitwirkung von Kindern und Eltern ausgearbeitet, überprüft und weiterentwickelt. Das Schutzkonzept beinhaltet Maßnahmen zur Prävention und die Verfahrensweise im Falle von sexuellen Übergriffen unter Kindern. Informationen über Beschwerdemöglichkeiten und Verweise zur Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen müssen in einem solchen Konzept vorhanden sein. Als Kern des Leitbilds des Trägers und der Kita, soll der Kinderrechtsansatz stehen.

Elternarbeit: Zwischen Identifikation und Abwehr

Für die pädagogischen Fachkräfte bildet eine mögliche Konfrontation mit den Eltern im Falle eines sexualisierten Übergriffes unter Kindern die größte Sorge. Die belastende Thematik erzeugt eine Überforderung an Gefühlen und Ängsten bei den Eltern, denen es schwer fällt, sich nicht mit ihrem eigenen Kind zu identifizieren und zu interpretieren, wie dieses sich fühlen könnte. Dabei können eigene Ängste oder auch Erfahrungen mit Übergriffen unter Erwachsenen auf die Kinder und ihre Gefühlslage projiziert werden (ebd.: 165).

Darüber hinaus haben die Eltern der beteiligten Kinder das Recht darauf, zeitnah über den Vorfall informiert zu werden. In Vorfeld ist eine ausführliche Vorbereitung nötig sowie der Rat einer Fachberatungsstelle bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Um die Eltern des betroffenen Kindes zu beruhigen, sollten sie die Gewissheit bekommen, dass für das Geschehen Verantwortung getragen wird, sofort benachrichtigt wurde und mit allen Mitteln für den Schutz des Kindes gesorgt wird. Bei einem ruhigen, kompetenten Gespräch muss das Vertrauen der Eltern in die Fachlichkeit der pädagogischen Kräfte wiederhergestellt werden. Die Eltern brauchen Trost, Beruhigung und Beratung.

Unterstützung der Eltern

Bei konservativen Eltern, die Sexualität tabuisieren, sollte verhindert werden, dass sie ihre Kinder als schuldig ansehen oder sogar bestrafen. Dabei muss die pädagogische Fachkraft mit besonderer Feinfühligkeit die Eltern begleiten und anleiten. Ein mögliches, verändertes Verhalten des Kindes zuhause braucht Begleitung, das Verständnis der Eltern und den erweiterten Schutz, indem die übergriffigen Erlebnisse der Kinder nicht in der Bekanntschaft oder Verwandtschaft weitererzählt werden (ebd.: 165).

Im Gespräch mit den Eltern des übergriffigen Kindes entwickeln die Eltern oft Schuldgefühle und können sich leicht angegriffen fühlen. Sie haben Angst vor Verdächtigungen und der Unterstellung, dass sie ein schlechtes Vorbild für das Kind seien. Eine zu erwartende Reaktion wäre zum Beispiel Abwehr, Abblocken und das Schieben der Schuld auf die Einrichtung oder auf das andere Kind. Oft bezweifeln sie das Gesagte, indem sie das betroffene Kind als überempfindlich oder übertreibend beschreiben. In diesem Fall muss die pädagogische Fachkraft besonders auf ihren Tonfall achten und einfühlsam, keine Andeutung eines Vorwurfs äußern. Wenn Transparenz und Vertrauen durch die Authentizität der Fachkraft erreicht werden, kann die Beratungskompetenz von den Eltern angenommen werden. Zusammen kann man Strategien entwickeln, um das Kind aus dem übergriffigen Handlungsmuster zu lösen und es dabei unterstützen, eigene Grenzen und die von anderen zu lernen und zu respektieren.

Die klare, mitfühlende und kompetente Haltung der pädagogischen Fachkraft soll den Eltern zusichern, dass ihr Kind nicht stigmatisiert und bloßgestellt wird. Der Glaube und das Vertrauen an die Veränderung der Handlungsweisen des Kindes sollte unterstrichen werden. Um gemeinsam die Weiterentwicklung des Verhaltens des Kindes zu reflektieren und zu begleiten, sollten weitere Elterngespräche stattfinden, damit die Eltern sich nicht alleingelassen fühlen.

Missbrauchsverdacht

Wenn Verdacht auf Missbrauch in der Familie besteht, ist besondere Vorsicht geboten, da unbedacht geäußerte Informationen eine Gefährdung für das Kind darstellen könnten. In diesem Fall dürfen die Eltern des übergriffigen Kindes nicht in die Gespräche und Maßnahmen mit einbezogen werden (ebd.: 176).

In solchen Fällen müssen alle Schritte mit Hilfe von einer Beratungsstelle sorgfältig vorbereitet werden. Sollten in der Kita sexuelle Übergriffe stattgefunden haben, ist es empfehlenswert in Abstimmung mit den Elternvertreter*innen zeitnah einen Elternabend anzubieten, um die Verbreitung von Gerüchten, Sorgen und Übertreibungen zu verhindern. Auf diesem Weg können den Eltern das sexualpädagogische Konzept sowie die Schutzmaßnahmen vorgestellt werden. Ziel ist es, das Vertrauen der Eltern durch Transparenz zu stärken (Maywald 2018: 109). Gehen die Eltern in einen Dialog oder geraten in Konflikt zueinander, ist darauf zu bestehen, dass die Kinder nicht „Täter” und „Opfer” genannt werden.

Quellen
  • Freund, Ulli; Riedel-Breidenstein, Dagmar (2006): Sexuelle Übergriffe unter Kinder. Handbuch zur Prävention und Intervention, 3. Aufl., Köln: Verlag mebes & noack.
  • Maywald, Jörg (2018): Sexualpädagogik in der Kita: Kinder schützen, stärken, begleiten, 3. überarbeitete Aufl., Freiburg im Breisgau: Verlag Herder.
Weiterführende Literatur
  • Gartinger, Silvia; Janssen, Rolf (2017): Erzieherinnen + Erzieher. Sozialpädagogische Bildungsarbeit professionell gestalten: Cornelsen.
  • Hulbrig, Silke (2014): Sexualerziehung in Kitas: Die Entwicklung einer positiven Sexualität begleiten und fördern, Weinheim und Basel: Beltz Verlag.
  • Huser, Joelle; Leuzinger, Romana (2012): Grenzen. Prävention sexueller Gewalt. Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, 2. Aufl., Heinsberg: Kohl-Verlag.
  • Koglin, Ute; Petermann, Franz; Petermann, Ulrike (2017): Konzeption zur Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation, in: Petermann, Franz; Petermann, Ulricke (Hrsg.): Petermann im Kindergarten, 5. Aufl., Rauenberg-Malschenberg.

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