Häufige Fragen

In der nachfolgenden Zusammenstellung finden Sie die Fragen, die uns am häufigsten zur externen Evaluation von Kitas in Berlin gestellt werden.

Ja! In Berlin sind alle Träger, die eine öffentliche Förderung erhalten, verpflichtet, eine externe Evaluation durchzuführen. Nur anerkannte Anbieter können ihre Einrichtung evaluieren. Die Evaluation muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Zuständig für die Koordination ist das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi). Das BeKi handelt im Auftrag des Berliner Senats. Durch das BeKi werden Sie informiert, dass Ihre Einrichtung zu evaluieren ist. Das BeKi achtet auch darauf, dass alle Kitas in Berlin regelmäßig evaluiert werden.

Der Zeitpunkt der Evaluation wird zwischen BeKi und dem Träger der Kita abgestimmt. Maßgeblich ist dabei die letzte Evaluation, die nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen darf. Ausgehend davon wird den Kitas ein Zeitraum von einem Jahr angezeigt, in dem die nächste externe Evaluation stattzufinden hat. Wurde eine Kita beispielsweise 2018 das letzte Mal evaluiert, muss die nächste Evaluation 2023 stattfinden.

Eine neue Kita muss sich spätestens vier Jahre nach der Gründung das erste Mal extern evaluieren lassen. Eine genaue Verabredung, wann die externe Evaluation durchzuführen ist, findet in Absprache mit dem BeKi statt.

Ja! Sie können eine externe Evaluation auch schon beginnen, obwohl Sie mit dem BeKi eine Evaluation für einen späteren Zeitraum verabredet haben.

Eine Verschiebung sollten Sie beim BeKi unter Angabe von Gründen beantragen. Sie erhalten sodann eine schriftliche Bestätigung. Alle Träger, die eine Evaluation nicht während des Zeitraums durchgeführt haben, der mit dem BeKi verabredet war, müssen die Evaluation schnellstmöglich durchführen.

Wird die Evaluation erst im folgenden Jahr durchgeführt, verkürzt sich dadurch nicht der Evaluationsrhythmus von fünf Jahren, sondern bis zur nächsten externen Evaluation wären es dann nur noch vier Jahre.

Ja, Sie können eine (Re-)Zertifizierung Ihrer Einrichtung auch in kürzeren Zeitintervallen stattfinden lassen. Ist das Zertifizierungsverfahren gleichwertig mit denen von anerkannten Anbietern für externe Evaluation, kann die externe Evaluation dadurch ggf. vollständig ersetzt werden. Sollten nur Teilbereiche der externen Evaluation abgedeckt sein, kann nach einer abgeschlossenen Zertifizierung beim BeKi beantragt werden, dass sich die externe Evaluation um ein Jahr nach hinten verschiebt.

Wenn eine Kita von einem anderen Träger übernommen wurde, besteht der mit dem vorherigen Träger vereinbarte Termin weiter. Der Evaluationsrhythmus einer Einrichtung ändert sich also durch einen Trägerwechsel nicht. In begründeten Fällen kann der Termin für die externe Evaluation verschoben werden. Der Träger muss in diesem Fall die Verschiebung des Termins schriftlich beim BeKi beantragen und eine Bestätigung erhalten.

Die Evaluationsberichte bewahren Sie am besten auf, da die Evaluationsergebnisse in die folgenden Evaluationen mit einbezogen werden. Hierdurch soll eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung  der pädagogischen Arbeit in Ihrer Kita gewährleistet werden. Zugelassene Anbieter für die externe Evaluation werden Sie bei der Durchführung einer Evaluation nach den vorherigen Evaluationsberichten fragen.

Die Träger sind dafür verantwortlich, die Evaluationsberichte ihrer Einrichtungen aufzubewahren. Obgleich es vom BeKi dringend empfohlen wird, die Evaluationsberichte aufzubewahren, besteht dazu keine Verpflichtung.

Ja, nach Abschluss einer Evaluation bewahren wir Ihren Evaluationsbericht in unserem Archiv für mindestens zehn Jahre auf. Falls Sie Ihren Evaluationsbericht verlegt haben sollten, schicken Sie uns einfach eine Nachricht und Sie bekommen Ihren Bericht erneut zugeschickt.