Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion: Die neuen Querschnittsthemen im BBP 2026

Teil 3 einer 4-teiligen Serie zum neuen Berliner Bildungsprogramm.

Neben strukturellen Neuerungen bringt das Berliner Bildungsprogramm (BBP) 2026 auch inhaltlich einen deutlichen Schwerpunktwechsel mit sich – besonders bei den Themen Kinderrechte, Kinderschutz, Partizipation und Inklusion. Dieser Beitrag ordnet ein, was sich hier gegenüber der Fassung von 2014 verändert hat.

Kinderrechte, Kinderschutz und Nachhaltigkeit als explizite Querschnittsthemen

Eine der inhaltlich wichtigsten Neuerungen: Das BBP 2026 führt unter Kapitel 1.2 drei ausdrückliche Querschnittsthemen ein, die für alle Bildungs- und Aufgabenbereiche gelten:

  • Kinderrechte, Partizipation und Kinderschutz – mit expliziter Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention
  • Inklusive Bildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung

In der Fassung von 2014 tauchten diese Themen zwar bereits auf, jedoch verstreut und deutlich weniger prominent: Kinderschutz wurde vor allem im Kapitel ‚Demokratische Teilhabe‘ behandelt, Nachhaltigkeit fand sich als kurzer Unterabschnitt auf Seite 23 im ersten Kapitel wieder. Dass Kinderrechte, Kinderschutz und Partizipation nun als zusammenhängendes, eigenständiges Querschnittsthema mit eigenen Qualitätsansprüchen erscheinen, spiegelt eine bundesweite fachpolitische Entwicklung der letzten Jahre wider – nicht zuletzt gestärkt durch neue gesetzliche Anforderungen an den Kinderschutz in Kitas.

Von "Integration" zu "Inklusion": ein Paradigmenwechsel

Sprachlich und konzeptionell besonders auffällig sind die Änderungen im Bereich Diversität und Vielfalt. Die Ausgabe 2014 trug noch ein eigenes Kapitel mit dem Titel „Integration von Kindern mit Behinderung und Frühförderung“ – ein defizitorientierter, auf eine bestimmte Zielgruppe fokussierter Blick. Der Begriff „Integration“ in diesem Sinn kommt im BBP 2026 nicht mehr vor. An seine Stelle tritt konsequent begrifflich und konzeptionelle Inklusion als Querschnittsprinzip (Kapitel 1.2.2) sowie ein eigenes Kapitel „Teilhabe und Inklusion“ (3.2), das sich an alle Kinder richtet. Auch der Begriff Diversität taucht neu und mehrfach auf – im Vorgängerdokument fehlte er vollständig.

Dieser Wechsel von Integration hin zu Inklusion und Diversität ist weit mehr als eine begriffliche Veränderung: Er markiert einen Perspektivwechsel – weg von der Eingliederung eines Kindes in bestehende Strukturen und hin zu einer Kita, die von Anfang an so gestaltet ist, dass jedes Kind selbstverständlich teilhaben kann.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Kinderschutz und Partizipation sind stärker in den Blick zu nehmen. Als explizites Querschnittsthema mit eigenen Qualitätsansprüchen sollten sie in jeder Evaluation, jedem internen Qualitätszirkel und jeder Fortbildungsplanung systematisch mitgedacht werden.
  • Sprache von „Integration“ auf „Inklusion“ umstellen. Konzepte, Leitbilder und interne Dokumente, die noch Begriffe wie „Integration“ und „Behinderung“ verwenden, sollten fachlich wie sprachlich an das neue Inklusionsverständnis angepasst werden.
  • Nachhaltigkeit als durchgängiges Thema mitdenken. Da Bildung für nachhaltige Entwicklung jetzt Querschnittsthema ist, lohnt sich der Blick, ob sie bislang nur punktuell oder bereits durchgängig in der pädagogischen Praxis verankert ist.

So begrüßenswert diese Neuausrichtung auf den ersten Blick ist – nicht die gesamte Fachwelt sah in der Erarbeitungsphase des Berliner Bildungsprogramms unkritisch. Wie genau die ersten Entwürfe des neuen BBPs in der Fachöffentlichkeit bewerteten wurden, und wo sogar Rückschritte gesehen wurden, beleuchtet Teil 4 dieser Serie: Kritik am neuen Berliner Bildungsprogramm.

* Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem inhaltlichen Vergleich der Ausgabe 2014 („Aktualisierte Neuauflage“, verlag das netz) und der 1. Auflage 2026 (ISBN 978-3-86892-218-9) des Berliner Bildungsprogramms, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.

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